Warum die Fahrschule Kleyer?
Eine gute Vorbereitung
Sicheres, theoretisches Wissen und eine gute Vorbereitung sind das A und O für eine erfolgreiche Prüfung. Deshalb legen wir sehr viel Wert darauf, dass ihr regelmäßig in der Fahrschule erscheint. Sobald euer Kenntnisstand den Anforderungen entspricht, werden wir euch zur theoretischen Prüfung zulassen. Erst dann ist es sinnvoll die Prüfung abzulegen, denn jede theoretische Prüfung kostet Geld und Zeit.
Theoretische Prüfung
3 Monate bevor ihr das erforderliche Mindestalter für die jeweilige Führerscheinklasse erreicht habt, dürft ihr die theoretische Prüfung absolvieren. Eine Ausnahme ist hier die Mofa-Theorieprüfung, die könnt ihr schon 6 Wochen vor dem 15. Geburtstag ablegen. Sobald uns die Unterlagen vom TÜV vorliegen, könnt ihr die theoretische Prüfung absolvieren – vorausgesetzt, dass alle Pflichtunterrichtsstunden absolviert worden sind und die Fehlerquote so gering ist, dass ein Bestehen der Prüfung sichergestellt ist.
Praktische Prüfung
Voraussetzung für die praktische Prüfung ist die bestandene theoretische Prüfung. Darüber hinaus müsst ihr alle Fahrstunden und Sonderfahrten abgeschlossen haben. Sobald euer Fahrlehrer und ihr der Meinung seid, dass ihr fit für die Prüfung seid, kann es losgehen. Ähnlich wie bei der theoretischen Prüfung dürft ihr bei der praktischen Prüfung 1 Monat vor dem erforderlichen Mindestalter für die jeweilige Führerscheinklasse die praktische Prüfung antreten.
Einblicke in die Fahrschule
Über die Fahrschule Kleyer
Die Fahrschule Kleyer wurde 1962 in Stolberg eröffnet und ist somit die älteste Fahrschule in Stolberg. Mittlerweile haben schon Schüler aus der dritten Generation erfolgreich den Führerschein gemacht. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns mit dem richtigen Feingefühl an die Ausbildung unserer Fahrschüler heran zu gehen. So entsteht das für unsere Ausbildung typische Fahrerlebnis der Schüler, dass sich durch entspanntes sowie Erfolg und erlebnisorientiertes fahren auszeichnet.
Welche Führerscheinklassen werden angeboten?
Klasse B
Mit der Führerscheinklasse B darf das Kraftfahrzeug bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Für die ersten 2 Jahre existiert eine Probezeit.
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Klasse BE
Mit der Führerscheinklasse BE dürfen Sie Fahrzeugkombinationen fahren, die über 4.25t zulässige Gesamtmasse hinausgehen, d.h. Zugfahrzeug 3,5t und Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t. Diese Klasse ist erforderlich wenn die Kombination nicht mit der Klasse B sowie B96 zu fahren ist. Für die Klasse BE musst du die Klasse B besitzen.
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Klasse A1
Bereits mit 16 Jahren können Fahrschüler die Klasse A1 erwerben und haben zugleich den Vorteil, dass die Probezeit beginnt. Mit der Führerscheinklasse A1 darfst du Motorräder mit bis zu 125 cm³ fahren, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 Km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
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Klasse A2
Fahrschüler ab 18 Jahren dürfen die Klasse A 2 erwerben. Diese Klasse hat eine Leistungsbegrenzung bis zu 35 KW. Nach 2 jährigem Besitz der Klasse A 2 ist ein Aufstieg in die Klasse A Direkt (offene Klasse ohne Leistungsbeschränkung) nach einer praktischen Prüfung möglich.
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Klasse A (direkt)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
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Klasse AM
Mit der Führerscheinklasse AM darfst du zwei-und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) mit einer max. Leistung von 50 cm³ sowie einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h fahren. Vor allem innerorts ist es die ideale Wahl, da diese Klasse spürbar günstiger ist als ein A1 Führerschein.
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Mofa
Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.
Es ist nur eine Theorieprüfung notwendig.
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Aktuelles
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Fahrschule Kleyer
Höhenstraße 48
52222 Stolberg (Rheinland)
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0171 / 35 67 0 67