Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Voraussetzungen
Mindestalter von 24 Jahren bei direkt oder mindestens 2 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse A2
Passfoto (biometrisch)
Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe). Nicht erforderlich bei Vorbesitz
Fotokopie vom Personalausweis
Fahrzeuge
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Beinhaltet
Klasse A2
Klasse A1
Klasse AM
Preise
Grundgebühr* : 400,00 €
Fahrstunde: 69,00 €
Landstraße (5): 69,00 € je Fahrstunde
Autobahn (4): 69,00 € je Fahrstunde
Beleuchtungsfahrt (3): 69,00 € je Fahrstunde
Praktische Prüfung: 170,00 €
Theoretische Prüfung: 80,00 €
Lehrmaterial: 75,00 €
Gebühren TÜV (Praxis): 146,56 €
Gebühren TÜV (Theorie): 22,49 €
Gebühren SVA : B 197 – 28,60 €

*Die Grundgebühr ist nicht rückerstattungsfähig.