Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Voraussetzungen | |
Mindestalter von 24 Jahren bei direkt oder mindestens 2 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse A2 Passfoto (biometrisch) Sehtest (Optiker oder Augenarzt) Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe). Nicht erforderlich bei Vorbesitz Fotokopie vom Personalausweis |
Fahrzeuge | |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
Beinhaltet | |
Klasse A2 Klasse A1 Klasse AM |
Preise | |
Grundgebühr* : 420,00 € Fahrstunde: 70,00 € Landstraße (5): 70,00 € je Fahrstunde Autobahn (4): 70,00 € je Fahrstunde Beleuchtungsfahrt (3): 70,00 € je Fahrstunde Praktische Prüfung: 170,00 € Theoretische Prüfung: 80,00 € Lehrmaterial: 75,00 € Gebühren TÜV (Praxis): 146,56 € Gebühren TÜV (Theorie): 22,49 € Gebühren SVA : B 197 – 28,60 € *Die Grundgebühr ist nicht rückerstattungsfähig. |