Fahrschüler ab 18 Jahren dürfen die Klasse A 2 erwerben. Diese Klasse hat eine Leistungsbegrenzung bis zu 35 KW. Nach 2 jährigem Besitz der Klasse A 2 ist ein Aufstieg in die Klasse A Direkt (offene Klasse ohne Leistungsbeschränkung) nach einer praktischen Prüfung möglich.
Voraussetzungen | |
Mindestalter 18 Jahren Passfoto (biometrisch) Sehtest (Optiker oder Augenarzt) Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe) Fotokopie vom Personalausweis |
Fahrzeuge | |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Motorräder dürfen nicht mehr als 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis (Leistung/ Leergewicht) von nicht mehr als 0,2 kW/kg besitzen. |
Beinhaltet | |
Klasse A1 Klasse AM |
Sonstiges | |
Fahrschüler die im Besitz der Klasse A1 sind und diese 2 Jahre besitzen, können die Klasse A 2 mit einer praktischen Prüfung erwerben. |
Preise | |
Grundgebühr* : 420,00 € Fahrstunde: 70,00 € Landstraße (5): 70,00 € je Fahrstunde Autobahn (4): 70,00 € je Fahrstunde Beleuchtungsfahrt (3): 70,00 € je Fahrstunde Praktische Prüfung: 170,00 € Theoretische Prüfung: 80,00 € Lehrmaterial: 75,00 € Gebühren TÜV (Praxis): 146,56 € Gebühren TÜV (Theorie): 22,49 € Gebühren SVA : B 197 – 28,60 € *Die Grundgebühr ist nicht rückerstattungsfähig. |