Fahrschüler ab 18 Jahren dürfen die Klasse A 2 erwerben. Diese Klasse hat eine Leistungsbegrenzung bis zu 35 KW. Nach 2 jährigem Besitz der Klasse A 2 ist ein Aufstieg in die Klasse A Direkt (offene Klasse ohne Leistungsbeschränkung) nach einer praktischen Prüfung möglich.

Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahren
Passfoto (biometrisch)
Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe)
Fotokopie vom Personalausweis
Fahrzeuge
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Motorräder dürfen nicht mehr als 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis (Leistung/ Leergewicht) von nicht mehr als 0,2 kW/kg besitzen.
Beinhaltet
Klasse A1
Klasse AM
Sonstiges
Fahrschüler die im Besitz der Klasse A1 sind und diese 2 Jahre besitzen, können die Klasse A 2 mit einer praktischen Prüfung erwerben.
Preise
Grundgebühr* : 400,00 €
Fahrstunde: 69,00 €
Landstraße (5): 69,00 € je Fahrstunde
Autobahn (4): 69,00 € je Fahrstunde
Beleuchtungsfahrt (3): 69,00 € je Fahrstunde
Praktische Prüfung: 170,00 €
Theoretische Prüfung: 80,00 €
Lehrmaterial: 75,00 €
Gebühren TÜV (Praxis): 146,56 €
Gebühren TÜV (Theorie): 22,49 €
Gebühren SVA : B 197 – 28,60 €

*Die Grundgebühr ist nicht rückerstattungsfähig.