Mit der Führerscheinklasse B darf das Kraftfahrzeug bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Für die ersten 2 Jahre existiert eine Probezeit.
Voraussetzungen | |
Mindestalter 17 Jahre Passfoto (biometrisch) Sehtest (Optiker oder Augenarzt) Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe) Fotokopie vom Personalausweis |
Fahrzeuge | |
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg , sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). |
Befristung | |
17 Jährige müssen in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres fahren |
Beinhaltet | |
Klasse AM Klasse L |
Preise | |
Grundgebühr* : 420,00 € Fahrstunde: 65,00 € Landstraße (5): 65,00 € je Fahrstunde Autobahn (4): 65,00 € je Fahrstunde Beleuchtungsfahrt (3): 65,00 € je Fahrstunde Praktische Prüfung: 160,00 € Theoretische Prüfung: 80,00 € Lehrmaterial: 75,00€ Gebühren TÜV (Praxis): 116,93€ Gebühren TÜV (Theorie): 22,49€ Gebühren SVA: 44,70€ Gebühren Sehtest, Passbild, erste Hilfe: 50,00€ * Die Grundgebühr ist nicht rückerstattungsfähig. |